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      Ferienwohnungen in Cuxhaven-Duhnen an der Nordsee  

Hermann-Daur-Weg 18, 27476 Cuxhaven-Duhnen, Tel 04721-398 370 (Familie Goedecke), Mail: buchung@ferienhaus-speckert.de



Ferienhaus Speckert - Stornobedingungen

Liebe Gäste, bitte haben sie Verständnis, dass wir auf die Vermietung unserer Wohnungen angewiesen sind und Sie sich selbstverständlich auch auf eine Zusage verlassen müssen. Auch wir können nicht die Wohnung plötzlich anderen Gästen vermieten, nur weil diese länger oder für uns günstiger mieten würden. Nur in Ausnahmefällen, wie eine Unbewohnbarkeit der gebuchten Ferienwohnung, durch z.B Brand oder Wasserschaden könnte zu solch einer Ausnahmesituation führen. Die aus den Beherbergungsverträgen resultierenden Vertragsrechte und -pflichten sind oft nicht bekannt, darum hier die Informationen zum Nachlesen.

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag gemäß DEHOGA Beherbergungsvertrag:

Meistens treten solche Fälle auf, wenn der Gast ein reservierte Ferienwohnung wieder abbestellen will.
Die DEHOGA hat hierzu folgende Rechte und Pflichten, wie sie sich aus dem Beherbergungsvertrag ergeben, zusammengestellt. Sie werden in ständiger Rechtssprechung bestätigt.

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung oder das Zimmer bestellt und zugesagt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung oder des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Fewo) 10%
(bei Übernachtung/Frühstück 20% des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30%, bei Vollpension 40% des Pensionspreises.)
5.a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen oder Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5.b) Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Diese Rechtsprechung gibt also sowohl dem Mieter, wie auch uns dem Vermieter Rechte und Pflichten. Je früher sie sich im Bedarfsfall bei uns melden, je mehr Chancen haben auch wir für eine Weitervermietung der Ferienwohnung. Dieses würden wir natürlich sofort versuchen, denn wir haben ein großes Interesse an zufriedenen Gästen und möchten niemanden unnötig belasten. Bedenken Sie aber bitte auch, dass außer der Mietpreisminderung auch unser Verwalter ein Anrecht auf eine Bearbeitungsgebühr hat. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und

empfehlen Ihnen eine Reiserücktritts Versicherung abzuschließen.

Sollte eine offizielle Vermietungs- und Anreisesperre (z.B.Corona) erlassen werden, besteht keine Zahlungspflicht durch den Gast und keine Entschädigung durch den Vermieter. Hier sind beide Seiten an die gesetzlichen Vorgaben gebunden.

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